Allgemeine Geschäftsbedingungen
Belcont GmbH – Marke „EkoBox“

TEIL A – Mietbedingungen (Geschäfte mit Unternehmern)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

  1. Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung, Lieferung, Montage und Demontage von Containern, Modulen und dazugehörigen Anlagen („Mietobjekt“) zwischen der Belcont GmbH – Marke „EkoBox“ („EkoBox“ oder „Vermieter“) und Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Auftraggeber“).
  2. Die Bedingungen gelten auch für zukünftige gleichartige Verträge.
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EkoBox.
  4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang; maßgeblich ist die Bestätigung in Text- oder Schriftform.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen (Fristsetzung, Mängelanzeige, Kündigung usw.) bedürfen mindestens der Textform.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote, Zeichnungen, Preislisten und Unterlagen von EkoBox sind unverbindlich.
  2. Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3. Der Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung von EkoBox zustande.

§ 3 Mietobjekt, Nutzung und Pflichten des Auftraggebers

  1. Das Mietobjekt ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung.
  2. Die Nutzung ist nur für den vereinbarten Zweck gestattet; Änderungen bedürfen der Zustimmung von EkoBox.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
    • das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln,
    • Bedienungs- und Wartungshinweise einzuhalten,
    • vorgeschriebene Prüfungen (z. B. DGUV Vorschrift 3) durchzuführen, sofern nicht anders vereinbart.
  4. EkoBox darf das Mietobjekt nach vorheriger Abstimmung besichtigen oder technisch prüfen lassen.
  5. Der Auftraggeber hat das Mietobjekt gegen Diebstahl, Beschädigung und äußere Einflüsse ausreichend zu sichern.
  6. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Untergrund, Zufahrt und Sicherheit am Aufstellort.
  7. Eine Verbringung an andere Standorte, insbesondere ins Ausland, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von EkoBox.
  8. Das Mietobjekt wird nicht Bestandteil eines Grundstücks im Sinne von § 95 BGB.
  9. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist EkoBox unverzüglich zu informieren; der Auftraggeber trägt die Kosten der Rechtsdurchsetzung, soweit er den Vorfall zu vertreten hat.
  10. Alle Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, IT etc.) stellt der Auftraggeber her und betreibt sie auf eigene Verantwortung; er erfüllt alle öffentlich-rechtlichen Betreiberpflichten.

§ 4 Genehmigungen

Der Auftraggeber beschafft alle für Aufstellung und Nutzung des Mietobjekts erforderlichen Genehmigungen und erfüllt sämtliche öffentlich-rechtlichen Pflichten auf eigene Kosten.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

  1. EkoBox organisiert Transport und Abholung des Mietobjekts, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Die Gefahr geht mit Übergabe am Einsatzort auf den Auftraggeber über.
  3. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, trägt er alle hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Rückfahrt, Zwischenlagerung, erneute Anfahrt).
  4. Für Lagerung und Bereitstellung kann EkoBox eine Pauschale von 10 EUR pro Container/Modul je Kalendertag berechnen, sofern der Auftraggeber den Verzug verursacht hat.

§ 6 Miete und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Mietpreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Alle Preise sind immer ohne Kranstellungskosten und ohne Kosten einer Straßensperrung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Die Miete ist im Voraus bis zum dritten Bankarbeitstag eines jeden Monats zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Befindet sich der Auftraggeber länger als 8 Tage im Verzug, ist EkoBox berechtigt, das Mietobjekt nach vorheriger Ankündigung zurückzunehmen.
  5. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Mängel während der Mietzeit

  1. Offensichtliche Mängel sowie Transportschäden sind unmittelbar bei Anlieferung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen und – soweit möglich – fotografisch zu dokumentieren.
  2. Optische Mängel, insbesondere Kratzer, Lackschäden, Dellen oder sonstige äußerlich erkennbare Beschädigungen, müssen bei der Entladung festgestellt und auf den Lieferpapieren (insbesondere CMR oder Lieferschein) vermerkt werden.
  3. Die Entladung gilt als Abnahme des Mietobjekts im Hinblick auf äußerlich erkennbare Mängel.
  4. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  5. Unterlassene oder verspätete Mängelanzeige kann zum Verlust von Minderungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen führen.
  6. Von EkoBox zu vertretende Mängel werden innerhalb angemessener Frist kostenfrei behoben.
  7. Die erste Reaktion erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Mängelanzeige. Die Mängelbeseitigung erfolgt in der Regel innerhalb von 20 Werktagen, sofern Art und Umfang des Mangels dies zulassen.
  8. Bei komplexeren Fällen, Sonderanfertigungen oder notwendiger Ersatzteilbeschaffung verlängert sich die Frist angemessen. Die Fristen gelten unter dem Vorbehalt der technischen und logistischen Umsetzbarkeit.
  9. Selbstverschuldete Schäden (unsachgemäße Nutzung, Veränderungen ohne Zustimmung, äußere Einwirkungen) trägt der Auftraggeber.
  10. Optische Mängel ohne funktionale Einschränkung berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme oder zur Minderung der Miete.

§ 8 Haftung

  1. EkoBox haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EkoBox nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Mietdauer und Kündigung

  1. Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Liefertermin oder mit tatsächlicher Übergabe des Mietobjekts.
  2. Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Die Kündigungsfrist beträgt:
    • 3 Werktage für einzelne Container,
    • 2 Wochen für aus mehreren Modulen bestehende Anlagen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen) verlängern sich Fristen angemessen. Ist eine Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

§ 11 Rückgabe

  1. Der Auftraggeber hat das Mietobjekt besenrein, frei von eigenen Einbauten und in vertragsgemäßem Zustand zur Abholung bereitzuhalten.
  2. Beschädigungen, die über die übliche Abnutzung hinausgehen, werden dem Auftraggeber nach Aufwand berechnet.
  3. Bei verspäteter Rückgabe kann EkoBox eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Miete verlangen.

TEIL B – Verkauf an Verbraucher (B2C)

§ 12 Geltungsbereich

Dieser Teil der AGB gilt für Kaufverträge zwischen EkoBox und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

§ 13 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Alle Preise sind grundsätzlich ohne Kranstellungskosten und ohne Kosten einer Straßensperrung; diese werden gesondert angeboten oder sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Sofern nicht anders geregelt, ist nach Auftragsbestätigung eine Anzahlung fällig; die Restzahlung erfolgt vor Lieferung.

§ 14 Lieferzeit

  1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  2. Bei Verzögerungen wird der Käufer informiert; nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
  3. Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Werksskizze, technischen Spezifikationen oder Ausstattungen durch den Käufer nach Vertragsschluss führen automatisch zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit. Die neue Lieferfrist beginnt erst nach schriftlicher Freigabe der geänderten Werksskizze durch den Käufer.
  4. Etwaige daraus resultierende Mehrkosten sowie terminliche Verschiebungen gehen nicht zu Lasten des Verkäufers.

§ 15 Gewährleistung und Haftung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Verbraucher.
  2. Der Käufer hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt diese fehl oder ist unzumutbar, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Haftung von EkoBox richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; bei leichter Fahrlässigkeit ist sie auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.

§ 16 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum von EkoBox.

§ 17 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu prüfen.
  2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden und Abweichungen sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  3. Optische Mängel, insbesondere Kratzer, Lackschäden, Dellen oder sonstige äußerlich erkennbare Beschädigungen, müssen bei der Entladung festgestellt und auf den Lieferpapieren (insbesondere CMR oder Lieferschein) vermerkt werden.
  4. Zusätzlich sind optische Mängel innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen und möglichst durch Fotos zu dokumentieren.
  5. Die Entladung gilt als Abnahme der Ware im Hinblick auf äußerlich erkennbare Mängel.
  6. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung und maximal innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
  7. Erfolgt keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt; Mängelansprüche sind ausgeschlossen (§§ 377, 381 HGB).
  8. Optische Mängel ohne funktionale Einschränkung berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 18 Mängelbeseitigung

  1. Im Falle eines berechtigten Mangels ist EkoBox nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Der Käufer hat EkoBox den gerügten Mangel unverzüglich in Textform anzuzeigen und auf Verlangen durch Fotos, Videos oder sonstige geeignete Unterlagen zu dokumentieren.
  3. Die erste Reaktion von EkoBox erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der vollständigen Mängelanzeige.
  4. Die Mängelbeseitigung erfolgt innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 20 Werktagen, sofern Art und Umfang des Mangels dies zulassen.
  5. Bei komplexeren Fällen, Sonderanfertigungen, notwendiger Ersatzteilbeschaffung oder erschwertem Zugang zum Aufstellort verlängert sich die Frist angemessen.
  6. Die Fristen gelten unter dem Vorbehalt der technischen, logistischen und tatsächlichen Umsetzbarkeit.
  7. Der Käufer hat EkoBox oder den von EkoBox beauftragten Dritten Zugang zum Kaufobjekt zu gewähren, soweit dies zur Prüfung oder Beseitigung des Mangels erforderlich ist.
  8. Ohne vorherige Zustimmung von EkoBox soll der Käufer Mängel nicht selbst oder durch Dritte beseitigen lassen, sofern dadurch die Nacherfüllung durch EkoBox vereitelt oder unzumutbar erschwert wird.
  9. Ist die Mängelanzeige unberechtigt und beruht die Beanstandung nicht auf einem von EkoBox zu vertretenden Mangel, ist EkoBox berechtigt, den entstandenen Prüfungs- und Aufwandersatz zu berechnen, soweit gesetzlich zulässig.

TEIL C – Verkauf an Unternehmer (B2B)

§ 19 Geltungsbereich

Dieser Teil gilt für alle Kauf- und Lieferverträge zwischen EkoBox und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 20 Vertragsschluss

  1. Angebote von EkoBox sind unverbindlich.
  2. Die Bestellung des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung von EkoBox zustande.

§ 21 Preise und Zahlung

  1. Es gelten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Alle Preise sind stets ohne Kranstellungskosten und ohne Kosten einer Straßensperrung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. EkoBox kann Vorkasse oder Teilzahlungen verlangen.

§ 22 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von EkoBox.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt sicherungshalber an EkoBox ab.

§ 23 Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Lieferung sorgfältig zu prüfen.
  2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden und Abweichungen sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  3. Optische Mängel, insbesondere Kratzer, Lackschäden, Dellen oder sonstige äußerlich erkennbare Beschädigungen, müssen bei der Entladung festgestellt und auf den Lieferpapieren (insbesondere CMR oder Lieferschein) vermerkt werden.
  4. Zusätzlich sind optische Mängel innerhalb von 24 Stunden schriftlich anzuzeigen und möglichst durch Fotos zu dokumentieren.
  5. Die Entladung gilt als Abnahme der Ware im Hinblick auf äußerlich erkennbare Mängel.
  6. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung und maximal innerhalb von 5 Kalendertagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
  7. Erfolgt keine ordnungsgemäße und fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt; Mängelansprüche sind ausgeschlossen (§§ 377, 381 HGB).
  8. Optische Mängel ohne funktionale Einschränkung berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 24 Haftung

Für die Haftung bei B2B-Verkauf gelten die Regelungen aus § 8 entsprechend.

§ 25 Mängelbeseitigung

  1. Im Falle eines berechtigten Mangels ist EkoBox nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  2. Der Auftraggeber hat EkoBox den gerügten Mangel unverzüglich in Textform anzuzeigen und auf Verlangen durch Fotos, Videos oder sonstige geeignete Unterlagen zu dokumentieren.
  3. Die erste Reaktion von EkoBox erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der vollständigen Mängelanzeige.
  4. Die Mängelbeseitigung erfolgt innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von 14 Werktagen, sofern Art und Umfang des Mangels dies zulassen.
  5. Bei komplexeren Fällen, Sonderanfertigungen, notwendiger Ersatzteilbeschaffung oder erschwertem Zugang zum Aufstellort verlängert sich die Frist angemessen.
  6. Die Fristen gelten unter dem Vorbehalt der technischen, logistischen und tatsächlichen Umsetzbarkeit.
  7. Der Auftraggeber hat EkoBox oder den von EkoBox beauftragten Dritten Zugang zum Kaufobjekt zu gewähren, soweit dies zur Prüfung oder Beseitigung des Mangels erforderlich ist.
  8. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EkoBox ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. In diesem Fall entfällt ein Anspruch auf Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten, soweit gesetzlich zulässig.
  9. Ist die Mängelanzeige unberechtigt und beruht die Beanstandung nicht auf einem von EkoBox zu vertretenden Mangel, ist EkoBox berechtigt, den entstandenen Prüfungs- und Aufwandersatz nach den jeweils gültigen Sätzen zu berechnen.

TEIL D – Garantie & Verlust der Garantie

§ 26 Garantie (24 Monate), Veränderungen und Kostenpflicht

  1. EkoBox gewährt eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum auf Material- und Herstellungsfehler, sofern das Produkt bestimmungsgemäß verwendet wurde.
  2. Die Garantie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler. Sie begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Garantie erlischt vollständig, wenn der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EkoBox Eingriffe oder bauliche Veränderungen am gelieferten Produkt vornimmt, insbesondere:
    • Bohren von Wänden, Decken oder Böden,
    • Einbau zusätzlicher Öffnungen (Fenster, Türen, Durchführungen),
    • Veränderung von Elektroinstallationen,
    • Installation oder Demontage von Geräten ohne Freigabe,
    • sonstige bauliche Eingriffe.
  4. Ruft der Auftraggeber EkoBox zur Prüfung eines behaupteten Mangels und stellt sich vor Ort heraus, dass der Mangel auf Fehlbedienung, unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung oder eigenmächtige Veränderungen zurückzuführen ist, werden dem Auftraggeber berechnet:
    • Arbeitszeit gemäß dem zum Zeitpunkt der Intervention gültigen Stundensatz,
    • Fahrtkosten für An- und Abfahrt,
    • ggf. weitere Material- und Nebenkosten.
  5. Die Garantie umfasst nicht normalen Verschleiß, optische Mängel ohne funktionale Beeinträchtigung, Schäden durch Witterungseinflüsse außerhalb der Auslegung, Vandalismus, unsachgemäße Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser), fehlende oder mangelhafte Wartung sowie Schäden infolge ungeeigneter Aufstellung oder Nutzung.
  6. Garantiearbeiten erfolgen innerhalb angemessener Frist gemäß den Regelungen zur Mängelbeseitigung.

TEIL E – Werksskizzen, Planungsunterlagen und geistiges Eigentum

§ 27 Werksskizzen

  1. Die erste Werksskizze, die EkoBox im Rahmen einer Angebotserstellung erstellt, wird dem Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
  2. Änderungen, Ergänzungen oder weitere Werksskizzen vor Erteilung der verbindlichen Bestellung können je nach Aufwand kostenpflichtig sein. EkoBox informiert den Auftraggeber vorab über voraussichtliche Kosten.
  3. Nach Eingang der verbindlichen Bestellung erstellt EkoBox alle zur Ausführung erforderlichen Werksskizzen einschließlich notwendiger Korrekturen kostenfrei.
  4. Alle Werksskizzen, Pläne, Zeichnungen, technische Beschreibungen und sonstige Unterlagen bleiben ausschließliches geistiges Eigentum von EkoBox – unabhängig davon, ob sie in gedruckter, digitaler oder anderer Form übergeben werden.
  5. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EkoBox ist es dem Auftraggeber strengstens untersagt,
    • die Unterlagen zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen,
    • die Unterlagen an andere Unternehmen zur Einholung konkurrierender Angebote weiterzugeben,
    • die Unterlagen für eigene Bauvorhaben oder Projekte mit anderen Lieferanten zu verwenden.
  6. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine Verletzung von Schutzrechten und einen Eingriff in das Wettbewerbsverhältnis dar. EkoBox ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe, Schadensersatz sowie die Herausgabe von Vorteilen, die durch die missbräuchliche Nutzung entstanden sind, zu verlangen.

TEIL F – Schlussbestimmungen

§ 28 Datenschutz

EkoBox verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß DSGVO und der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 29 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz der Belcont GmbH. EkoBox ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.